Vorsorgen und sparen in der Säule 3a lässt sich optimal über eine Wertschriftenlösung realisieren, gerade wenn der Zeitpunkt der eigenen Pensionierung noch in weiter Ferne liegt. In Zeiten eines anhaltenden Tiefzinsumfelds kann sich das Wertschriftensparen als lohnenswerte Alternative erweisen, sofern die eigene Risikofähigkeit dies zulässt.
Die einbezahlten Sparbeträge sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Allfällige Zinsgutschriften (im Falle einer klassischen Kontolösung) sowie ein buchmässiger Vermögenszuwachs (im Falle einer Wertschriftenlösung) sind von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit.
Bei einem steuerbaren Einkommen von beispielsweise CHF 75'000 lassen sich pro einbezahlten CHF 1'000 rund CHF 200 Steuern einsparen, während bei höheren Einkommen die steuerliche Ersparnis aufgrund der Progression noch grösser ist.
Für die Säule 3a gelten im Jahr 2017 folgende Maximalbeträge (Auf 2018 erfolgt keine Anpassung):
- CHF 6’768 für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss
- 20% des Nettoerwerbseinkommens für Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss; max. CHF 33'840
Damit die geleisteten Sparbeträge für das laufende Jahr bescheinigt werden können,
empfehlen wir, Sparbeträge bis spätestens am 22. Dezember 2017 zu überweisen.
Bitte benützen Sie die Überweisungsangabe, welche dem Vorsorgenehmer mittels persönlich adressiertem Schreiben Ende Oktober 2017 zugestellt wird. Falls ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, empfehlen wir, diesen zu prüfen und bei Bedarf beim entsprechenden Finanzinstitut anpassen zu lassen.