Personen, die über ein Schweizer Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, haben von Gesetzes wegen, gemeinsam mit deren Arbeitgeber, in die betriebliche Altersvorsorge ("Pensionskasse") einbezahlt, welche im Schweizer Vorsorgesystem auch als 2. Säule bezeichnet wird.
Die darin geäufneten Guthaben umfassen dabei in einen sogenannten "obligatorischen" und "über-obligatorischen" Anteil. Gemäss geltendem Schweizer und internationalem Recht, können die über-obligatorischen Gelder aus Freizügigkeitsguthaben im Falle einer Auswanderung bzw. Rückkehr nach Deutschland, vor Erreichen des 59. (Frauen) bzw. 60. (Männer) Altersjahres, in bar bezogen werden. Der Bezug ist mit einem zeitlich ansteigenden Prozentsatz als steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland zu deklarieren.
Bisher waren alle Kapitalzahlungen aus dem Schweizer Pensionskassensystem in Deutschland gesamthaft zu versteuern, also auch die überobligatorischen Bezüge. Entscheidungen des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH) verlangen in diesem Punkt nun Änderungen. Der überobligatorische Anteil soll analog einer Zahlung aus einer deutschen privaten Kapitallebensversicherung behandelt werden, welche steuerlich begünstigt ist. Somit gilt für den überobligatorischen Anteil einer Schweizer Pensionskasse, dass diese steuerfrei ist, sofern die versicherte Person nachweislich vor 2005 einer Schweizer Pensionskasse beigetreten ist und die Dauer der Mitgliedschaft bis zu einer Auszahlung mindestens zwölf Jahre betragen hat, andernfalls ist der Zinsanteil des Guthabens steuerpflichtiges Kapitaleinkommen.
Die einzelnen Regelungen aus Deutschland dazu sind teilweise sehr kompliziert. Gemäss Ober-finanzdirektion Karlsruhe haben sich die einzelnen Finanzbehörden untereinander entsprechend zu verständigen, wie die erwähnten Urteile des BFH zu handhaben sind. Aus diesem Grund warten die Finanzämter mit der Umsetzung noch zu. In dieser Situation, wird empfohlen, im Zweifelsfall gegen den Steuerbescheid Einspruch zu erheben, so die Oberfinanzdirektion in ihrem Communiqué.
Liberty Vorsorge weist auf die Empfehlung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin und plant in Abstimmung mit den behördlich erlassenen Informationen, im Laufe des Jahres 2016 die Durchführung eines Informationsanlasses, zu dem betroffene Vorsorgenehmer, Grenzgänger, Berater und Interessenten herzlich eingeladen sind.
Im Beisein von ausgewiesenen Fachleuten, die mit den aktuellen Gegebenheiten vertraut sind, erhalten die Anwesenden unverbindlich wertvolle Inputs. Nach dem Referat besteht ferner die Möglichkeit, sich bei einem Apéro näher auszutauschen und wertvolle Netzwerke zu pflegen.
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