Anpassung der Immobilienquote im Anlageprodukt „CSA Mixta BVG Basic I“
Nach heute aktuell gültiger Rechtslage ist für das Mischvermögen CSA Mixta BVG Basic I, Valoren Nr.: 1503660, für Immobilienanlagen eine Bandbreite von 35% bis 45% zulässig. Aktuell verfügt die Anlagegruppe CSA Mixta BVG Basic I über eine Immobilienquote von rund 41%.
Mit dem Übergang der Aufsicht vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf neu die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat nun eine Neubeurteilung der Immobilienquote stattgefunden. Die Credit Suisse Anlagestiftung (CSA) ist kürzlich mittels Verfügung angewiesen worden, die Immobilienquote besagter Anlagegruppe auf das zulässige Ausmass von maximal 30% zu beschränken, gemäss Art. 55 BVV 2.
Dies hat die CSA dazu veranlasst, den Benchmark, die Bandbreiten und Anlagerichtlinien der Anlagegruppe per 1. Januar 2015 anzupassen. Für die schrittweise Anpassung der Immobilienquote hat die OAK BV der CSA eine Übergangsfrist bis Ende 2015 zugestanden.
Der Benchmark setzt sich somit per 1. Januar 2015 neu wie folgt zusammen:
Die neuen Anlagerichtlinien für CSA Mixta-BVG Basic werden am 1. Januar 2015 auf der CSA Website publiziert, wo ebenfalls weitere Informationen zur Anlagegruppe erhältlich sind: www.credit-suisse.com
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, aus unserem schweizweit umfassenden Angebot an BVV 2-konformen Anlageprodukte, alternative Wertpapiere zu berücksichtigen und die bestehende Anlage zu switchen. Konsultieren Sie hierzu unverbindlich unsere Website www.compare-invest.ch. Ihr persönlicher Kundenberater sowie die Anlagespezialisten der Liberty Vorsorge stehen Ihnen für weiterführende Informationen gerne zur Verfügung.
Vorsorgenehmer, welche nicht über einen persönlichen Berater betreut werden, erhalten ein separates Schreiben, welches über diese Anpassung informiert.