Das Alterskapital in der 2. Säule lässt sich individuell steigern
Um die finanzielle Situation im Alter zu optimieren, ergreifen immer mehr Schweizer Initiative. So werden etwa Einkäufe in die Pensionskasse besser genutzt oder die Sparbeiträge freiwillig erhöht. Doch es gilt einiges zu beachten.
Schweizer Pensionskassenversicherte haben 2020 freiwillige Einmaleinlagen und Einkäufe im Wert von insgesamt über 6,8 Milliarden Franken getätigt (ohne Eintrittsleistungen, Rückzahlungen von WEF-Vorbezügen und Einzahlungen infolge Scheidung). Das entspricht einem Betrag von rund 1'550 Franken pro aktiven Versicherten. Im Vergleich zu 2010 (CHF 4,1 Mrd.) hat sich die gesamte Einkaufssumme folglich um gut zwei Drittel erhöht. Das schreibt die Credit Suisse in ihrer «Vorsorgestudie 2022», wobei sie sich auf Daten des Bundesamts für Statistik stützt.
Erhöhung der Sparbeiträge steigert das Alterskapital
Wer in der 2. Säule zusätzliches Kapital bilden will, kann dies auch durch eine Erhöhung der Sparbeiträge tun. Er kann bei gewissen Pensionskassen auswählen, ob er auf seinem versicherten Lohn höhere (oder auch tiefere) Sparbeiträge ausrichten will als im Standardplan vorgesehen. Werden höhere Sparbeiträge ausgerichtet, führt dies einerseits zur Bildung von zusätzlichem Kapital in der beruflichen Vorsorge und somit zu besseren Leistungen im Alter. Andererseits lassen sich dadurch Steuern sparen, weil der Nettolohn sinkt.
Beitragsvarianten variieren je nach Pensionskasse
Gemäss einer Pensionskassenumfrage von Swisscanto boten im Jahr 2020 rund 53% der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten unterschiedliche Beitragsvarianten an. Ein Jahr zuvor waren es noch 48%. Im Durchschnitt aller Vorsorgeeinrichtungen mit Wahlmöglichkeiten entscheidet sich laut dieser Erhebung knapp jeder vierte Versicherte für ein Vorsorgemodell mit einem höheren Beitrag als beim Standardplan, wobei sich je nach Branche erhebliche Unterschiede beobachten lassen.
Maximal mögliche Einkaufssumme ist individuell
In der Pensionskasse besteht zudem oft die Möglichkeit eines freiwilligen Einkaufs, mit dem zusätzliches Alterskapital gebildet und Vorsorgelücken geschlossen werden können. Im Gegensatz zur Säule 3a gibt es in der 2. Säule keinen fixen Maximalbetrag: Die maximal mögliche Einkaufssumme ist individuell und kann in der Regel dem persönlichen Pensionskassenausweis entnommen werden. Einkaufspotenzial ergibt sich aus verschiedenen Gründen, etwa wegen Lohnerhöhungen, veränderter Arbeitspensen oder wegen eines Erwerbsunterbruchs.
Einkauf lohnt sich besonders in Jahren mit hohem Einkommen
Ob und zu welchem Zeitpunkt ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss daher jeweils individuell geprüft werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Ersparnis, die sich aus einem Einkauf bei den Einkommenssteuern ergibt, absolut gesehen umso grösser ausfällt, je höher das steuerbare Einkommen ist. Wie bei der Säule 3a hängt der Steuerspareffekt primär vom Grenzsteuersatz ab und variiert je nach Wohnort entsprechend stark. Einkäufe lohnen sich folglich insbesondere in Jahren mit einem ausserordentlich hohen steuerbaren Einkommen, etwa durch Bonuszahlungen, was sich mit der Beobachtung deckt, dass in guten Börsenjahren tendenziell mehr Einkäufe getätigt werden. Umgekehrt bringen Einkäufe in Jahren mit vergleichsweise tiefem steuerbarem Einkommen, etwa wegen hoher Abzüge für Renovationen am Eigenheim, steuertechnisch weniger.
Einkäufe können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
Ähnlich wie Einzahlungen in die Säule 3a können die in einem Jahr getätigten Einkäufe vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zu beachten ist jedoch, dass bei Einkäufen eine Sperrfrist von drei Jahren gilt, während der die daraus resultierenden Leistungen nicht als Kapital bezogen werden dürfen. Erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Einkauf ein Kapitalbezug, werden die gesparten Einkommenssteuern von den Steuerbehörden rückwirkend zurückgefordert. Der Sperrfrist nicht unterstellt sind Wiedereinkäufe nach einer Scheidung.
Staffelung der Einkäufe führt zu höherer Steuerersparnis
Durch die Verteilung eines grösseren Einkaufsbetrags über mehrere Jahre (Staffelung) kann in der Regel eine höhere Steuerersparnis erzielt werden als bei einem einmaligen Einkauf, wie die Credit Suisse am Beispiel einer ledigen Person mit einem steuerbaren Einkommen von 100'000 Franken (vor Steuerabzug) vorrechnet. Die Vorteile einer Staffelung schwanken allerdings je nach Wohnort. Wird ein Abzug für einen Pensionskasseneinkauf in Höhe von 50'000 Franken geltend gemacht, können in Sitten (VS) 14'864 an Einkommenssteuern gespart werden. Wird der Einkauf – und somit der Steuerabzug – nun über vier Jahre verteilt (CHF 12'500 pro Jahr), resultiert eine Steuerersparnis von insgesamt 17'736 Franken (viermal CHF 4'434), das heisst, der Steuerspareffekt ist um 2'872 Franken höher als bei einem einmaligen Einkauf. In Gemeinden wie Sarnen (OW) oder Altdorf (UR) liegt die zusätzliche Steuerersparnis durch Staffelung in diesem konkreten Beispiel mit rund 870 Franken deutlich tiefer als in Sitten (VS).
Zusätzliche Einkaufsbeiträge zur Finanzierung einer Frühpensionierung sind möglich
Wer zuvor Vorsorgekapital im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) bezogen hat, muss diese Beträge zudem grundsätzlich zuerst in die Pensionskasse zurückzahlen, bevor steuerbegünstigte freiwillige Einkäufe wieder möglich sind. Ist das Einkaufspotenzial durch «normale» Einkäufe bereits ausgeschöpft, können je nach Pensionskasse zusätzliche Einkaufsbeiträge zur Finanzierung einer Frühpensionierung geleistet werden. In diesem Fall muss man sich aber auch effektiv frühpensionieren lassen, ansonsten verfällt aus gesetzlichen Gründen unter Umständen ein Teil des eingekauften Betrags an die Pensionskasse.