Bei Kontoinhabern ohne Trauschein oder jenen Anspruchsberechtigten, die rechtskräftig geschieden sind, hat die Liberty Stiftung ebenfalls eine grosse Sorgfalt walten zu lassen. Dies manifestiert sich darin, indem diese Angaben eingehend überprüft werden. Dazu ist vom Antragsteller ein amtlicher Nachweis zu erbringen, womit eindeutig bescheinigt und sichergestellt wird, dass nicht „versehentlich“ auf die Unterschrift des Ehepartners verzichtet wird.
Eine in der Praxis laxe Handhabung dieser verschärften Compliance-Vorschriften birgt für die betroffene Liberty-Stiftung das grosse Risiko, dass die ausbezahlte Kapitalleistung ein zweites Mal zu erbringen und vom unberechtigten Empfänger zurückzufordern wäre.
Der Antragsteller kann aktiv mithelfen, diese nicht unbedeutenden Risiken der Stiftung zu reduzieren, indem die verlangten Unterlagen vollständig eingereicht werden.