FINMA Vermögensverwalter dürfen Liberty Freizügigkeitsgelder verwalten
Zu den von der FINMA akkreditierten Vermögensverwaltern zählen Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen und Vermögensverwalter von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Nur sie dürfen Vermögensverwaltungsmandate übernehmen. Mit Direct Invest stehen ihnen grundsätzlich alle Anlagemöglichkeiten nach den Artikeln 49 bis 58 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) frei zur Verfügung.
An Vermögensverwalter, die Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) wie VSV, VQF oder Poly Reg sind, dürfen keine Vermögensverwaltungsmandate mehr auf Freizügigkeitsguthaben delegiert werden. Die SRO regulierten Vermögensverwalter und Berater (wie Finanzplaner, Vorsorgeberater, usw.) können ihre Kunden aber als Berater weiterhin betreuen. Via Liberty stehen ihnen Anlagemöglichkeiten mit BVG Fund Invest und Multi Fund Invest offen.
Formulare und Reglements wurden aktualisiert
Zu Libertys Verantwortungsbereich gehören insbesondere das gesamte Formular- und Vertragswesen, alle Compliance Aspekte wie die Überwachung der Anlagerichtlinien, das Back-Office sowie alle Fragen rund um die Vorsorge. Die dazu benötigten Formulare und Reglements wurden teilweise überarbeitet, weil der Gesetzgeber neue Regelungen erlassen hat. Die einzelnen Formulare sind nun noch übersichtlicher und bedienerfreundlich gestaltet. Sie können einfach und bequem am PC ausgefüllt werden.
Die Konto- und Depotführung wird so transparent
Kunden, die von unseren Angeboten Gebrauch machen wollen, können ihre Aufträge mittels dafür bestimmter Formulare bei uns aufgeben und erhalten auch von uns die entsprechenden Transaktionsbelege.