Bundes- und Ständerat lehnen weitere Steuerprivilegierung ab
Mit weiteren Steuervergünstigungen will der Staat das private Altersparen allerdings nicht fördern. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat Mitte März mit 21 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Gegner von höheren Steuerabzügen hatten argumentiert, dass nur Wohlhabende davon profitieren würden. Viele warnten auch vor den damit verbundenen Steuerausfällen. Gegen die Motion ausgesprochen hatte sich auch der Bundesrat. Schliesslich seien nur gerade 10% aller Steuerpflichtigen in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Er argumentierte mit einem Bruttoeinkommen von über 110‘000 Franken als Einkommensschwelle, von wo an das bereits geltende Maximum überhaupt erst ausgeschöpft werden könne.
Wer privat vorsorgt, entlastet den Staat
Höhere Steuerfreibeträge gefordert hatte die FDP. Ihre Vertreter begründeten das Anliegen damit, dass die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge gestärkt werden sollte. Zwar sei es richtig, dass bereits heute relativ hohe Beiträge steuerbefreit in die dritte Säule einbezahlt werden könnten. Angesichts der älter werdenden Bevölkerung genüge dies jedoch nicht. Es brauche weitere Anreize für Eigenverantwortung in der Altersvorsorge.
Mit der Säule 3a Steuern sparen – auch bei weniger hohen Einkommen
Es ist zwar richtig, dass Personen mit hohen Einkommen mehr Steuern sparen können als jene mit tieferen Einkommen. Aufgrund des progressiven Steuersystems in der Schweiz, wonach die Steuerlast bei steigendem Einkommen nicht linear, sondern progressiv zunimmt, können sich Einzahlungen in die Säule 3a aber auch schon bei geringeren Einkommen lohnen.
Damit ist klar: Wer beispielsweise als Angestellter mit einem Einkommen von 50‘000 Franken pro Jahr 6‘682 Franken in die Säule 3a einzahlt, kann bereits viele hundert Franken Steuern sparen.