Privat-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sind finanzstärker als öffentlich-rechtliche
Rund 60% der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen befanden sich Ende 2010 in Unterdeckung. Bei den privat-rechtlichen Kassen waren es 15%. Damit ist der Anteil der Pensionskassen in Unterdeckung bei den öffentlich-rechtlichen Institutionen substanziell höher als bei den privat-rechtlichen Kassen.
Bei den privat-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen betrug der Deckungsgrad Ende Dezember 2010 durchschnittlich 104,5%, verglichen mit 104,7% im Vorjahresquartal. Das bedeutet, dass ihre Wertschwankungsreserven gegenüber dem Vorquartal praktisch unverändert sind. Mit einem Deckungsgrad von 91,8% weisen die öffentlich-rechtlichen Kassen weiterhin eine Unterdeckung auf. Ende 2009 lag der Deckungsgrad noch bei 92,1%. Aufgrund des 2010 im Parlament beschlossenen Ausfinanzierungszieles von 80% stehen sie jedoch nicht mehr unter demselben Druck wie zuvor.
Der Swisscanto Pensionskassen-Monitor beruht auf den Daten des AWP/Complementa Risiko Check-up und der Swisscanto Pensionskassen-Umfrage. Grundlage für die Schätzungen per 31. Dezember 2010 bildeten die effektiven Angaben per 31. Dezember 2009 von 420 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von insgesamt 400 Milliarden Franken. Die Schätzungen sind Hochrechnungen aufgrund der Marktentwicklungen und der von den Umfrageteilnehmern zu Beginn des Jahres 2010 gewählten Anlagestrategie.