Liberty News - PK-Vorbezüge sollten wohl überlegt erfolgen
Nicht wenige Versicherte in der 2. Säule lassen sich ihr Pensionskassenguthaben vor oder bei Pensionierung auszahlen. Das kann ins Auge gehen, denn viele Leute unterschätzen die Zeit, die sie als Rentner fristen, und damit auch die Kosten.
Die berufliche Vorsorge wurde geschaffen, damit Versicherte sich ein kleines Vermögen ansparen können, das im Vergleich zu herkömmlichen Sparkonten gut verzinst wird und im Alter dazu beiträgt, beim gewohnten Lebensstil nicht allzu grosse Abstriche machen zu müssen.
Vorbezug wie Kapitalbezug haben weitreichende Konsequenzen
Die 2. Säule sieht keinen Generationenvertrag mit Kapitalflüssen von Jung zu Alt vor, wie das im Umlageverfahren der 1. Säule bzw. der AHV der Fall ist. Doch viele Pensionskassen müssen Gelder vom überobligatorischen Bereich umverteilen, um ihre Rentenversprechen noch halten zu können. Ausserdem wird immer deutlicher, dass das in der Pensionskasse angesparte Kapital nicht ausreicht, um die Bedürfnisse der Versicherten im Alter sowie bei Invalidität und im Todesfall vollumfänglich abzudecken. «Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass der Vorbezug von Pensionskassenvermögen vom Regulator erlaubt und von den Steuerbehörden begünstigt wird», kritisiert das Maklerzentrum Schweiz. Die Versicherungsvermittler hinterfragen auch den Kapitalbezug bei Pensionierung, denn sowohl ein Vorbezug als auch der Kapitalbezug von Altersvermögen habe weitreichende Konsequenzen.
Vorbezug führt zu geringeren Leistungen
Besonders beliebt ist der Bezug von Pensionskassengeldern für den Kauf von Wohneigentum. Durch einen Vorbezug sinken die Risikoleistungen aber deutlich, die Rente im Alter verringert sich erheblich, und bei manchen Vorsorgeeinrichtungen sind auch die Leistungen bei Tod und Invalidität davon beeinträchtigt. «Viele Vorbezüger sind sich dessen nicht oder zu wenig bewusst», so die Makler. Deshalb fordern sie, dass PK-Vorbezüge auf das Überobligatorium oder auf 25% des Vorsorgekapitals einzuschränken seien. Sie fordern auch, dass der Vorbezug bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu limitieren sei. Denn das Risiko, dass das Vorsorgekapital verlorengehe, sei gross. In allzu vielen Fällen würden die betroffenen Personen mit Schulden und ohne Vorsorge beim Sozialamt landen. Auch würden die wenigsten Selbständigen die möglichen 20% des Nettolohnes in ihre 3. Säule einzahlen.
Entscheid Rente oder Kapitalbezug hat weitreichende Folgen
Auch der Entscheid, ob bei Pensionierung eine Rente oder das Kapital zu beziehen sei, habe weitreichende Folgen, die die Allgemeinheit betreffen könnten, warnen sie. Gemäss Gesetz dürften sich Pensionskassen-Versicherte bei Pensionierung mindestens ein Viertel des Vorsorgevermögens auszahlen lassen, manche Kassen erlaubten gar den Bezug der Hälfte oder des ganzen Kapitals, führen sie aus. Und sie ergänzen: «Da es sich in der Regel um sehr viel Geld handelt, müssen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezugsvarianten genau abgewogen werden.»
Eine Rente bietet Sicherheit
Die Rente hat laut den Maklern handfeste Vorzüge – allen voran die Sicherheit und Kalkulierbarkeit. Wer sich für eine Rente entscheide, erhalte lebenslang jeden Monat eine garantierte Zahlung. Bei Todesfall erhalte der überlebende Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente. Allerdings bleibe das nicht für (Witwen)Rentenzahlungen aufgebrauchte Kapital in der Kasse und gehe nicht an die Nachkommen, räumen sie ein.
Der Kapitalbezug erlaubt Flexibilität
Der wichtigste Vorteil eines Kapitalbezugs ist nach ihrer Ansicht die höhere Flexibilität. Wer das Kapital beziehe, könne selbst bestimmen, wann und wie viel er oder sie davon verbrauche, die Höhe der Bezüge könne variieren und aufgrund der jeweiligen Bedürfnisse situativ angepasst werden. Da das Geld nach Kapitalbezug zum Privatvermögen gehöre, gehe noch vorhandenes Kapital im Todesfall an die Erben über. Zudem sei der Kapitalbezug steuerlich attraktiv. Die Makler verweisen auch auf den Umstand, dass der Kapitalbezug für viele Versicherte ein Muss ist: «Wegen den strikten Vorgaben der Geschäftsbanken zur Tragbarkeit müssen Hypotheken bei Pensionierung oft amortisiert werden. Viele Neupensionäre sind ohne Pensionskassenbezug gar nicht in der Lage dazu.»
Eine genaue Finanzplanung fürs Alter ist unabdingbar
Angesichts der Risiken geht der Kapitalbezug mit einer grossen Verantwortung für die Finanzierung des Alters einher. Eine genaue Finanzplanung ist unabdingbar. Auch wenn mehr Einschränkungen und Vorschriften seitens Gesetzgeber und Regulator grundsätzlich nicht wünschenswert sind, so sollte die Sicherung der Altersvorsorge doch Priorität vor Individualwünschen haben. Denn viele Leute unterschätzen die Länge ihres Lebens und die damit verbundenen Kosten.