Liberty News - Was bedeutet der Untergang der Credit Suisse für Pensionskassen?
Die Credit Suisse wird von der UBS vollständig übernommen. Das führt kurzfristig zu einer Reduktion des Ausfallrisikos der Credit Suisse. Für Anleger drängen sich je nach Beziehung zur Credit Suisse unterschiedliche Überwachungsinhalte auf.
Die UBS hat am Abend des 19. März 2023 angekündigt, die Credit Suisse in enger Abstimmung mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie der Schweizer Eidgenossenschaft vollständig zu übernehmen. Laut SNB ist die Transaktion nötig, um die Finanzstabilität zu sichern sowie die Schweizer Volkswirtschaft zu schützen. Der Pensionskassenberater PPCmetrics hat die wichtigsten Fakten der Übernahme sowie mögliche Implikationen für Anleger zusammengefasst.
Wichtige Fakten zur Übernahme
Der Übernahmepreis bzw. das Transaktionsvolumen beträgt insgesamt 3 Milliarden Franken. Indikativ sind dies 0.76 Franken pro CS-Aktie (Schlusskurs der CS-Aktie am 17.03.2023: CHF 1.86). Die Transaktionsstruktur ist ein Aktientausch: Aktionäre der Credit Suisse erhalten für 22.48 Credit Suisse-Aktien eine UBS-Aktie.
Für die Transaktion wird kein Einverständnis der bestehenden CS-Aktionäre benötigt (Notrecht der Schweizer Regierung). Die Schweizer Behörden (Regierung, Schweizerische Nationalbank und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) unterstützen die Transaktion.
Das Closing der Transaktion wird für Q2 2023 erwartet (vorbehältlich einer beschleunigten regulatorischen Genehmigung).
Der aktuelle Verwaltungsrat (mit Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher) sowie das aktuelle Management der UBS (mit CEO Sergio Ermotti) werden die kombinierte Bank leiten.
Generelle Implikationen für die Anleger
Kurzfristig wurde durch die Transaktion sowie die Unterstützung durch die Schweizer Behörden das Gegenparteirisiko bzw. das Ausfallrisiko der Credit Suisse gemindert. Für diversifizierte Anleger drängen sich gemäss den Beratern von PPCmetrics keine unmittelbaren Massnahmen (wie etwa der Transfer von liquiden Mitteln) auf.
Laut den Partnern Dr. Stephan Skaanes und Dr. Luzius Neubert sind die genauen Implikationen der Transaktion auf die beiden Institute zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch schwer abschätzbar. Ebenfalls bestünden rechtliche Risiken bei der Abwicklung der Transaktion. Sie gehen davon aus, dass die Eidgenossenschaft, die SNB sowie die beteiligten Banken ein grosses Interesse an einer erfolgreichen Übernahme haben. Mittel- und langfristig sehen sie für Kunden der beiden Banken jedoch bedeutende operationelle und rechtliche Risiken. Diese würden sich je nach Geschäftsbeziehung mit der Credit Suisse (bspw. Investition in Direktanlagen der Credit Suisse, Credit Suisse als Depotbank / Global Custodian, Investition in Finanzprodukte der Credit Suisse) unterscheiden.
Implikationen für Anleger mit Direktanlagen
Aktien, Obligationen und Wandelanleihen (Contingent Convertibles / CoCos) sowie Derivate seien durch die Übernahme unterschiedlich betroffen. Für Anleger mit Direktanlagen der Credit Suisse empfehlen die Berater folgende Massnahmen: Die Investition in betroffene Anlagen zu quantifizieren und das Ausfallrisiko zu überwachen. Es gelte zu beachten, dass gewisse Finanzinstrumente der Credit Suisse abgeschrieben werden müssten.
Mittelfristig kumuliere sich das Gegenparteirisiko der UBS und der Credit Suisse durch die Übernahme. Die Berater empfehlen zu analysieren, ob das neue Gegenparteirisiko mit der Risikobereitschaft und den Reglementen (z.B. dem Anlagereglement) vereinbar sei.
Implikationen für Anleger mit Depotbank / Global Custodian Credit Suisse
Die Credit Suisse fungiere als eine der wichtigsten Depotbanken bzw. Global Custodians in der Schweiz. Für Anleger mit Depotbank / Global Custodian Credit Suisse empfehlen die Berater folgende Massnahmen:
1. Das Hauptrisiko der Übernahme sehen sie in operationellen Aspekten. Das Depotbankgeschäft erfordere signifikante Investitionen in Software und Systeme. Für Anleger gelte es langfristig zu überwachen, wie die zukünftige Systemlandschaft der neuen Bank aussehen werde und welche Systeme weiterentwickelt und welche nicht weitergeführt würden.
2. Durch den Zusammenschluss seien Personalabgänge nicht auszuschliessen. Es empfehle sich, die Stabilität der Teams inklusive Schlüsselpersonen sowie die Zufriedenheit / Motivation der Mitarbeitenden eng zu verfolgen.
3. Bei Anlegern mit Depotbank UBS und Credit Suisse kumuliere sich das Gegenparteirisiko sowie das operationelle Risiko.
Implikationen für Anleger mit Finanzprodukten der Credit Suisse
Die Credit Suisse sei einer der bedeutendsten Vermögensverwalter für institutionelle und private Investoren in der Schweiz. Für Anleger mit Investitionen in Finanzprodukte bzw. mit Mandaten bei der Credit Suisse empfehlen die Berater folgende Massnahmen:
1. Ein Hauptrisiko im Bereich Asset Management bestehe in der Mitarbeiterfluktuation. Die Stabilität der Teams inklusive Schlüsselpersonen sei zu überwachen.
2. Bei Anlegern, welche über Mandate bei der Credit Suisse und der UBS verfügten, reduziere sich die Diversifikation über verschiedene Asset Manager. Gleichzeitig kumuliere sich das operationelle Risiko.
3. Der Zusammenschluss führe langfristig zu weniger Wettbewerb und einer Reduktion der Produktvielfalt im Bereich der Vermögensverwaltung. Es empfehle sich, langfristig die Marktkonformität der Konditionen sicherzustellen.
4. Die Berater erwarten, dass mittelfristig die rechtlichen Bedingungen (bspw. Vermögensverwaltungsverträge) angepasst werden. Es sei sicherzustellen, dass durch die Vertragsanpassung keine Schlechterstellung im Vergleich zum Status quo erfolge.
Es bestehen bedeutende Risiken
PPCmetrics geht davon aus, dass die Eidgenossenschaft, die SNB sowie die beteiligten Banken ein grosses Interesse an einer erfolgreichen Transaktion haben. Dennoch sehen sie für Kunden der beiden Banken mittel- und langfristig bedeutende operationelle und rechtliche Risiken.
Je nach Beziehung zur Credit Suisse (Investition in Direktanlagen, Depotbank / Global Custodian sowie Investition in Finanzprodukte) drängten sich aktuell für Anleger unterschiedliche Überwachungsinhalte auf. Sie halten aber bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen die folgenden Massnahmen für angebracht:
1. Prüfung, ob das kumulierte Gegenparteirisiko mit der Risikobereitschaft und den Reglementen des Anlegers vereinbar ist.
2. Überwachung der Stabilität der Teams, der Systemlandschaft und der operationellen Risiken.
3. Detaillierte Prüfung von allfällig neuen Verträgen.
4. Langfristige Sicherstellung des Wettbewerbs (u.a. Marktkonditionen, Managerdiversifikation und Produktvielfalt) in der Vermögensverwaltung.