Liberty News - Wie kann die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule verbessert werden?

Ein Bericht der Aufsichtsbehörden gibt einen Überblick über die Herausforderungen bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen. Er enthält zudem konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Revisionsabläufe und Prüfqualität.

Der Bundesrat hatte bereits 2018 festgestellt, dass im Bereich der Revision von Vorsorgeeinrichtungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zudem deckte die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) in den Jahren 2016 bis 2021 wiederholt schwerwiegende Verstösse gegen Sorgfaltspflichten auf. Auch die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) stellte bei Inspektionen erhebliche Mängel in Revisionsberichten fest. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) 2022 beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Revisionsaufsichtsbehörde und der OAK BV abzuklären, wie die Qualität der Prüfungen verbessert und damit die Stabilität des Vorsorgesystems langfristig gesichert werden kann.

Bericht bestätigt den festgestellten Handlungsbedarf

Der nun vorliegende Bericht an den Bundesrat analysiert die Rolle der Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen, ihre Aufgaben, Zulassungsbedingungen sowie ihre Einbindung ins Aufsichtssystem. Er vergleicht zudem die Aufsicht über Revisionsstellen im BVG-Bereich mit derjenigen in der AHV und der Finanzmarktregulierung. Der Bericht bestätigt den festgestellten Handlungsbedarf und fokussiert auf die Herausforderungen und Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Prüfqualität.

Herausforderungen bei der Revision

Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen sehen keine besonderen Anforderungen an die Fachpraxis und Weiterbildung für leitende Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen vor. Eine qualitative Prüfung setzt aber fundierte Fachkenntnisse und Erfahrungen voraus. Die Direktaufsichtsbehörden stützen sich bei ihrer Aufsichtstätigkeit massgeblich auf Revisionsberichte ab, in welchen die Konformität der Jahresrechnung und der BVG-spezifischen Prüfgegenstände bestätigt werden. In den vergangenen Jahren haben die RAB und die OAK BV wiederholt Verstösse gegen die Sorgfaltspflichten der Revisionsstellen festgestellt.

Verschiedene Massnahmen sollen Prüfqualität verbessern

Die Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen müssen zwar eine Zulassung der RAB haben, aber sie unterliegen keiner laufenden Aufsicht. Die RAB kann die Prüfqualität bei Vorsorgeeinrichtungen daher nur im Verdachtsfall und im Rahmen von Gewährsverfahren gegen leitende Revisoren überprüfen. Um sicherzustellen, dass Revisionsstellen in der beruflichen Vorsorge ihre Aufgaben unabhängig, qualitätsorientiert und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfüllen, könnte eine neue Aufsichtsstruktur implementiert werden. Diese Struktur könnte aus anlassbezogenen Überprüfungen und laufender Aufsicht bestehen.

Bilanzsumme könnte als Kriterium für die Grösse dienen

Eine mögliche Herangehensweise wäre die risikobasierte Segmentierung, bei der unterschiedliche Anforderungen an Revisionsstellen gestellt werden, je nach Grösse und Risikoprofil der von ihnen geprüften Vorsorgeeinrichtungen. Quantitativ könnte die Bilanzsumme als Kriterium für die Grösse einer Vorsorgeeinrichtung dienen. Sie ist einfach und eindeutig messbar und steht in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Versicherten.

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen könnten ein besonderes Segment bilden

Qualitativ könnten Vorsorgeeinrichtungen, die im Wettbewerb zu einander stehen (insbesondere Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen), ein besonderes Segment bilden, das laufend zu beaufsichtigen wäre. Weiter könnte eine Spezialzulassung für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen eingeführt werden, um spezifische Anforderungen festzulegen. Diese Anforderungen sollen eine einheitliche und zuverlässige Prüfung sicherstellen. Periodische Inspektionen sollten zudem die Angemessenheit der Qualitätssicherungssysteme der Revisionsstellen sowie die Einhaltung der anwendbaren Prüfungsstandards überprüfen.

Umsetzung dieser Massnahmen setzt Gesetzesänderungen voraus

Die Umsetzung dieser Massnahmen setzt Gesetzesänderungen voraus, die im Rahmen eines künftigen Gesetzgebungsprojekts im Bereich Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht mit Federführung des EJPD verfolgt werden sollen.