
Josef Dittli
Präsident des Stiftungsrates
Die Lealta Freizügigkeitsstiftung bietet Versicherten die Möglichkeit, ihr Vorsorgeguthaben auf einem Freizügigkeitskonto zu parkieren und es bei Bedarf zu investieren. Ist das offizielle Pensionsalter erreicht, kann das Vorsorgekapital bezogen werden. Damit wird eine einmalige Steuer fällig. Es ist deshalb ratsam, zwei Freizügigkeitskonten – eines bei Lealta und eines bei Liberty – zu führen. Dank eines zeitverschobenen Kapitalbezugs von jeweils zwei kleineren Guthaben wird die Steuerprogression in der Regel tiefer ausfallen.