Das BSV signalisiert der Vorsorgebranche Kompromissbereitschaft
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV stellt erhebliche Änderungen an den geplanten Verordnungen zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge in Aussicht. Für institutionelle Vermögensverwalter soll zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Während der Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen der Verordnungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) hat es Kritik gehagelt. BSV-Direktor Yves Rossier stellt nun aber Korrekturen an den Verordnungen in Aussicht und will auf die Kernanliegen der Branche eingehen. Die Vorsorgebranche schöpft neue Hoffnung.
BSV gibt sich grundsätzlich einsichtig
In einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» hat Yves Rossier ausgeführt, dass die Mitarbeitenden des BSV wegen des knappen Zeitplans bei der Ausarbeitung der Verordnungen unter grossem Druck gestanden seien. Die Fristen seien ihnen mehrmals gekürzt worden. Das habe dazu geführt, dass die BVG-Kommission nicht ausreichend hätte einbezogen werden können und gewisse Verordnungsbestimmungen nicht ausgereift gewesen seien. Entsprechend gäbe es viele Bestimmungen, die das BSV noch korrigieren könne. Eine Vernehmlassung diene ja dazu, Schwachstellen zu finden.
Position der Versicherten soll weiter gestärkt werden
Einwände, welche die Strukturreform grundlegend in Frage stellen, will Rossi aber nicht gelten lassen. Vor allem dann nicht, wenn es um Interessenskonflikte der Vorsorgewerke geht. Wie er erklärte, arbeite ein Teil der Branche mit Geschäftsmodellen, die mit der Strukturreform verboten würden. Es gäbe Sammelstiftungen, die Aufträge an Mitglieder ihrer Führungsorgane vergäben oder an Unternehmen, die von diesen Personen kontrolliert würden. Solche Anbieter müssten ihre Geschäftsmodelle jetzt ändern. Die Aufsichtsbehörden seien heute mit Konstruktionen konfrontiert, die ein objektives Risiko für die Versicherten darstellten. Sie könnten aber nicht intervenieren. Deshalb brauche es neue Einschränkungen.
Verzinsung könnte angepasst werden
Die Vorschrift, dass Stiftungsräte den Versicherten nur noch den Mindestzins gutschreiben dürfen, bis Wertschwankungsreserven vorhanden sind, wodurch ein Deckungsgrad von 110% erreicht wird, will das BSV überdenken. Dies allerdings nur aus technischen Überlegungen heraus. Vorsorgewerke, die keine Reserven hätten, aber eine zu hohe Verzinsung vornähmen, würden de facto Geld verteilen, das es nicht gäbe, mahnte Rossier. Eine Option sieht er allerdings darin, die Vorschrift nur auf Sammeleinrichtungen anzuwenden.
Institutionelle Vermögensverwalter könnten der FINMA unterstellt werden
Laut der geplanten Änderungen in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVV 2) darf ab 1. Juli 2011 in der Vermögensverwaltung für Pensionskassen nur noch tätig sein, wer direkt von der Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt wird. Für unabhängige Vermögensverwalter, die das im Kerngeschäft tun, bedeutet das ein technisches Berufsverbot. In der Schweiz untersteht die Vermögensverwaltungstätigkeit nämlich nur im Bereich der schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen (gemeinschaftlich angelegte Vermögensteile verschiedener Anleger, beispielsweise Fonds) zwingend einer Aufsicht. Die Möglichkeit einer freiwilligen Unterstellung besteht nur bei ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und dies unter restriktiven Bedingungen.
Im März nun hat der Bundesrat das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, einen Entwurf für die Anpassung der gesetzlichen Regelung für Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen an die internationalen Entwicklungen auszuarbeiten und damit den Zugang zum EU-Markt sicherzustellen. Damit soll gleichzeitig ein höherer Anlegerschutz sowie eine Qualitätssteigerung des Asset Managements in der Schweiz erreicht werden. Der Vernehmlassungsentwurf soll bis zum Sommer vorliegen. Es ist denkbar, dass die institutionellen Vermögensverwalter dadurch letztlich der FINMA direkt unterstellt werden. Laut FINMA hat das aber der Gesetzgeber zu entscheiden.
Tatsächliche Kosten für die Vermögensverwaltung sollen transparenter werden
Eine Beschränkung nur auf institutionelle Asset Manager würde bei den Vorsorgeeinrichtungen allerdings zu deutlich höheren Kosten führen, wie Branchenvertreter monieren. So hat das BSV kürzlich eine Studie über die tatsächlichen Vermögensverwaltungskosten in der zweiten Säule in Auftrag gegeben. Sie soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.
Erste Untersuchungen haben laut Rossier ergeben, dass besonders auf Gebühren zu achten sei, die bereits in den Finanzprodukten enthalten sind. Gerade bei Funds of Funds, alternativen Anlagen und strukturierten Produkten würden die Kosten keineswegs immer transparent ausgewiesen. Solche Anlagen machten ungefähr 5% des Gesamtvolumens in der zweiten Säule aus. Sie verursachten aber fast einen Drittel der Vermögensverwaltungskosten. Hinweise auf die tatsächlichen Kosten könnte eine Mitte April publizierte Untersuchung der niederländischen Finanzmarktaufsicht AFM über die dortigen Pensionsfonds geben. Danach sind die tatsächlichen Kosten der Vermögensverwaltung bei den niederländischen Pensionsfonds im Durchschnitt zwei- bis dreimal höher als in deren Geschäftsberichten ausgewiesen wird. Die Gebühren, die externe Manager innerhalb ihrer Finanzprodukte verrechnen würden, sind laut AFM für viele Pensionskassen nicht ersichtlich. Das erschwere es den Vorsorgeeinrichtungen, die Performance der eingesetzten Produkte korrekt einzuschätzen. Das jedoch fordert Rossier. Wie er erklärte, seien hohe Kosten nicht zwangsläufig schlecht. Das Preis-Leistungs-Verhältnis müsse aber stimmen. Als Regulator könne man den Pensionskassen vorschreiben, die Kosten besser aufzuteilen und auszuweisen. Wenn die Pensionskassen und deren Banken dafür sorgten, dass die Kosten besser ausgewiesen würden, sei das schon ein grosser Fortschritt.